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Arbeit und Soziales/Unterrichtung- 17.12.2015
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2014 sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten leicht gestiegen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2014 hervor, der nun als Unterrichtung (18/6980) vorliegt. Demnach lag die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei 75.102 (+0,6 Prozent) und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten bei 16.969 (+3,4 Prozent). Diese Anstiege seien aber zum Teil auf die Erweiterung der Berufskrankenliste in diesem Jahr zurückzuführen, schreibt die Regierung. Gestiegen ist laut Bericht auch die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit. Sie lag 2014 bei 2.469 (2013: 2.357) und ist vor allem auf Asbestfolgeerkrankungen zurückzuführen, so die Bundesregierung.
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass die Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vorjahr bei 122,5 lag. Die einzelne Arbeitsunfähigkeit dauerte demnach durchschnittlich 12,2 Tage. Von den schätzungsweise 543 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen entfallen 126 Millionen auf Muskel- Skelett-Erkrankungen und 79 Millionen auf Psychische und Verhaltensstörungen. Krankheiten des Atmungssystems als Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind gegenüber 2014 deutlich zurückgegangen, von 83 Millionen auf 66 Millionen.