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Heimtierausweise erfüllen ihren Zweck

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort- 18.12.2015

Berlin: (hib/EIS) Die seit Ende 2014 geltenden Neuregelungen zur Ausgabe von Heimtierausweisen sind im Hinblick auf Fälschungssicherheit und Verlässlichkeit der Kennzeichnung geeignet und ausreichend, um die von der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 angestrebte Kontrolle und Prävention hinsichtlich der Einschleppung des Tollwuterregers zu gewährleisten. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (18/7007) auf eine Kleine Anfrage (18/6701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Außerdem plane die Bundesregierung keine Regelungen zur verpflichtenden Kennzeichnung oder Registrierung von Hunden und Katzen, die über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen. Die Überwachung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für rund sechs Millionen Hunde und elf Millionen Katzen würde für die Vollzugsbehörden einen beträchtlichen Vollzugsaufwand bedeuten und für die Tierhalter zu zusätzlichen Kosten führen. Demgegenüber werde aus tierschutz- und tiergesundheitsfachlicher Sicht nur ein geringer positiver Effekt erwartet. Außerdem verstoße der illegale Welpenhandel oder das Aussetzen von Hunden oder Katzen bereits gegen geltendes Recht. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass weitere Vorgaben zu einer grundlegenden Lösung dieser Problematiken führen würden.