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Arbeit und Soziales/Antwort- 28.12.2015
Berlin: (hib/PK) Mit Russland besteht nach Angaben der Bundesregierung nach wie vor kein Sozialversicherungsabkommen. Trotz intensiver Bemühungen der deutschen Seite habe das Abkommen bisher nicht zu Ende verhandelt werden können, heißt es in der Antwort (18/7096) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6872) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Das Vorhaben, bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit mit den Nachfolgestaaten der UdSSR abzuschließen, bestehe seit 1992. Die Initiative gehe zurück auf den Wunsch der deutschen Seite, den vielen Beschäftigten vor allem aus der DDR, die vor der deutschen Einheit in der UdSSR beschäftigt waren, die Anrechnung von Rentenanwartschaften aus diesen Zeiträumen für ihre Altersrenten zu ermöglichen.
Die Verhandlungen haben den Angaben zufolge Anfang der 1990er Jahre begonnen und wurden 1995 auf Wunsch der russischen Seite zunächst ausgesetzt. 2005 seien die Verhandlungen auf Initiative der deutschen Seite wieder aufgenommen worden. Seitdem habe es elf Verhandlungsrunden gegeben, jedoch bislang ohne Abschluss.