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Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf- 07.01.2016
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge einführen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) vor. Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.
Unter Verweis auf Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 berichtet die Bundesregierung, das in Deutschland rund 670.000 Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto hätten. Im Februar 2013 habe die EU-Kommission sogar von bundesweit fast einer Million Menschen ohne eigenes Girokonto berichtet. Die Regierung stellt fest: "Das Zahlungskonto ist auch in Deutschland für jeden volljährigen Bürger eine elementare, zur Lebensführung notwendige Finanzdienstleistung."
Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll auch dieses Gesetz geändert werden, "um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden. Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche ist damit nicht verbunden", versichert die Regierung. Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten würden nicht geschwächt.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.
In seiner Stellungnahme verlangt der Bundesrat unter anderem eine Pflicht zur Angabe der Gebühren, wenn ein Kunde an einem fremden Geldautomaten Bargeld abhebt. Die Gebühren würden trotz einer Vereinbarung der Banken nicht immer angezeigt. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorstoß in ihrer Gegenäußerung unter Hinweis auf eine bald kommende EU-Richtlinie mit entsprechenden Regelungen ab.