Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Eichgesetz wird geändert

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf- 08.01.2016

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (18/7194) eingebracht. Damit wird der europarechtlich geforderte Umsetzungshinweis in das Mess- und Eichgesetz eingefügt. Außerdem wird klargestellt, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss.