Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Konsequenzen aus Fall Mansur gezogen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort- 12.01.2016

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (18/7132) auf eine Kleine Anfrage (18/6926) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fehlverhalten bei der Festnahme des prominenten ägyptischen Journalisten Ahmed Mansur am 20. Juni 2015 auf dem Flughafen Berlin-Tegel betritten. Für die Polizeibeamten, sei zu diesem Zeitpunkt "nicht erkennbar" gewesen, "dass es sich bei Ahmed Mansour um einen Journalisten handelt, der der Muslimbruderschaft nahesteht", schreibt die Regierung. Von Interpol geäußerte Bedenken hätte nur "Indizienwert" und seien nicht bindend.

Entgegen der Frage, wieso "laut Auswärtigem Amt keine Bedenken gegen seine Auslieferung" bestanden hätten, stellt die Regierung fest, sie habe "nach Prüfung der vollständigen Auslieferungsunterlagen unmittelbar Bedenken gegen eine Bewilligung des Auslieferungsersuchens signalisiert. Einen Zusammenhang zwischen der Festnahme und dem Besuch des ägyptischen Präsidenten Al Sisi bestreitet die Bundesregierung.

Als Konsequenz aus dem "Fall Mansur" habe das Justizministerium im September 2015 einen Workshop mit Vertretern der beteiligten Behörden veranstaltet und als Ergebnis dessen Maßnahmen ergriffen, um künftig in vergleichbaren Fällen "eine breitere Sachverhaltsbasis zu erlangen".