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Arbeit und Soziales/Antwort- 13.01.2016
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung misst der Integration junger Flüchtlinge eine besondere Bedeutung zu. Für Geduldete unter 21 Jahren, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammten, sei bereits 2015 eine gesetzliche Regelung getroffen worden, die ihnen "eine hinreichend sichere Aufenthaltsperspektive während einer Ausbildung vermittelt", heißt es in der Antwort (18/7137) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung stehe ihnen bei einem entsprechenden Beschäftigungsangebot der Weg in einen rechtmäßigen Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis und Daueraufenthaltsperspektive offen, heißt es in der Antwort weiter.
Wie die Regierung unter Berufung auf das Ausländerzentralregister (AZR) weiter mitteilt, ist die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer unter 25 Jahren mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung und Duldung seit 2010 deutlich gestiegen. Ende 2010 lebten den Angaben zufolge hierzulande insgesamt rund 195.000 junge Ausländer mit diesem Status, Ende Oktober 2015 waren es rund 393.000.