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Finanzen/Ausschuss- 13.01.2016
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Weg für höhere Hilfen für die deutschen Reeder freigemacht. Der Ausschuss billigte mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679). Damit soll die maritime Wirtschaft durch Steuererleichterungen gestärkt werden. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Zuvor hatte der Ausschuss mit Stimmen der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf der Länder vorgenommen.
Nach Ansicht des Bundesrates bedarf es zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden. Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge bisher 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat. Eine Anhebung auf 100 Prozent sei ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, mit den Maßnahmen wolle man die Wettbewerbsfähigkeit im Schifffahrtsbereich erhalten und etwas für die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe tun. Eine im Gesetzentwurf enthaltene Voraussetzung, wonach der Lohnsteuereinbehalt nur gelte, wenn die Besatzungsmitglieder mehr als 183 Tage im Jahr in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis stehen würden, habe man herausgenommen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Außerdem sei mit dem Änderungsantrag die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf fünf Jahre befristet worden. Der SPD-Fraktion bereitete die Gesetzesänderung unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten einige Bauchschmerzen, wie ein Sprecher erklärte, aber die Schifffahrt und das maritime Know-how seien für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung. Daher stimme man dem vom Land Hamburg im Bundesrat eingebrachten Entwurf zu.
Die Oppositionsfraktionen äußerten sich ablehnend. Die Fraktion Die Linke bezeichnete es als unklar, wie durch eine Lohnsteuersubvention das maritime Know-how gesichert werden solle. Niemand käme etwa auf Gedanken, den Bäckern einen Lohnsteuereinbehalt zu geben, um angesichts der Konkurrenz der Brotfabriken das Know-how des Brotbackens zu sichern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als verfassungsrechtlich und steuersystematisch bedenklich, das Lohnsteuerverfahren für die Subventionierung eines Wirtschaftszweigs zu nutzen. Die Fraktion verwies darauf, dass schon der Bundesrechnungshof starke Zweifel an dem Einbehalt von 40 Prozent der Lohnsteuer durch die Reeder geäußert habe.
Nach Angaben des Bundesrates ist die maritime Wirtschaft eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erbringe. "Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.