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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag- 14.01.2016
Berlin: (hib/ROL) Digitalisierung, technischer und gesellschaftlicher Fortschritt verändern die Anforderungen im Arbeitsalltag rasant. Immer mehr Information entsteht, Wissen veraltet schneller. Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten endet die Ausbildung heute nicht mehr mit dem Schul- oder Berufsabschluss. Nur wer sich weiterbildet, hält Schritt mit der modernen Gesellschaft, kann beruflich aufsteigen und sich persönlich weiterentwickeln. Das schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/7239).
Sie fordern deshalb die Bundesregierung auf, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mittelfristig zu einem Gesetz für Lebenslanges Lernen im Sinne einer Bildungszeit PLUS auszubauen. Es soll als Förderinstrument allen Interessierten offenstehen und flexibel auf die individuelle Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation eingehen. Mit einem sozial gestaffelten individuellen Mix aus Zuschuss und Darlehen müsse es in Zukunft allen Menschen ermöglicht werden, die Kosten für Maßnahme und Lebensunterhalt während der Bildungsphase aufzubringen. Des Weiteren seien flankierende Maßnahmen notwendig, damit Beschäftigte unter anderem für eine Fort- und Weiterbildung leichter als bisher ihren Arbeitszeitumfang vorübergehend bedarfsgerecht reduzieren könnten, damit die Teilnahme an Bildungsangeboten nicht aus Sorge um spätere Nachteile scheitere.
Bislang sei Bildung wie Weiterbildung vor allem von sozialer Herkunft und Status abhängig. Ziel einer strukturell wirksamen Reform der Weiterbildungsförderung müsse es sein, insbesondere jenen Menschen, die bisher weitgehend vom lebenslangen Lernen ausgeschlossen seien, Zugänge zu Weiterbildung zu ermöglichen. Die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes müsse genutzt werden, um die unübersichtliche Weiterbildungsarchitektur in Deutschland zu öffnen und auf ein tragfähiges Fundament zu stellen. Damit aus einem "Meister-BAföG" für wenige eine zukunftsfähige Weiterbildungsförderung für alle werde.