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Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort- 18.01.2016
Berlin: (hib/MIK) Die europäischen Vorschriften sehen derzeit keine grundsätzliche Offenlegung der Fahrzeugsoftware und auch keine verpflichtende Kontrolle durch die Technischen Dienste vor. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6791) zum "VW-Skandal - Erklärung der Abweichung bei Messergebnissen". Die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Untersuchungskommission erarbeite ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit zukünftigen Zulassungsverfahren, heißt es weiter. Die Offenlegung der Motorensoftware werde Teil des Maßnahmenpaketes sein.