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Inneres/Antwort- 21.01.2016
Berlin: (hib/STO) Um eine Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 11. November 2015 zum Europawahlrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7201) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7122). Darin begrüßt die Bundesregierung den mit der Entschließung "unterbreiteten Vorschlag zur Änderung des Europäischen Direktwahlaktes, nach dem Mitgliedstaaten, in denen bei der Wahl zum Europäischen Parlament mehr als 26 Sitze zu vergeben sind, künftig eine Schwelle für die Sitzvergabe festlegen, die nicht weniger als drei Prozent und nicht mehr als fünf Prozent beträgt". Weiter schreibt die Bundesregierung, bereits im Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode sei vereinbart, dass sie die Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts unterstützt, "um verlässliche Mehrheiten im Europäischen Parlament für die Stabilität der Legislativverfahren der Union sicherzustellen, und dass in diesem Zusammenhang eine angemessene Mindestschwelle für die Zuteilung der Sitze festgelegt werden sollte".