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Inneres/Antwort- 22.01.2016
Berlin: (hib/STO) Über laufende Verhandlungen der EU über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7056). Danach bestehen solche Verhandlungen zwischen der EU und Marokko, Belarus, Algerien, und Jordanien. Die Verhandlungen liefen mit einigen Ländern mit Unterbrechungen bereits seit mehreren Jahren. Im Dezember 2014 sei der EU-Kommission ein Mandat zur Verhandlung eines Rückübernahmeabkommen mit Tunesien erteilt worden. Das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Jordanien sei im September 2015 von den EU-Staaten erteilt worden. Mit der Volksrepublik China führe die EU-Kommission erste Gespräche, die der Vorbereitung von möglichen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen dienen.
Wie die Regierung weiter ausführt, besteht eine "allgemeine völkerrechtliche Pflicht zur uneingeschränkten Rückübernahme eigener Staatsangehöriger". Hierfür bedürfe es keines Abkommens. Rückübernahmeabkommen regelten "prozedurale Aspekte der jeweiligen Rückübernahmepflicht zwischen den Vertragsparteien (zum Beispiel Formen und Fristen, Nachweis- und Glaubhaftmachungsmittel der jeweiligen Staatsangehörigkeit, Ansprechpartner, Überstellungsorte, Kosten)". Insofern könnten sie den für die Durchsetzung und Feststellung der Ausreisepflicht zuständigen Behörden allgemein die Abwicklung der erforderlichen Verfahren erleichtern und seien somit geeignet, insgesamt zu einer Verfahrensbeschleunigung beizutragen.