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Inneres/Antwort- 22.01.2016
Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 haben EU-Bürger laut Bundesregierung rund 46 Prozent der Teilnehmer der Integrationskurse gestellt. Dies entspreche rund 65.600 Teilnehmern, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7117).
Danach können EU-Bürger nach derzeitiger Rechtslage an den Integrationskursen teilnehmen, wenn sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Kurs zugelassen werden. Damit seien sie deutschen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt und könnten - wie diese auch - nicht zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, schreibt die Regierung. Bei der Zulassung im Rahmen verfügbarer Kursplätze würden Unionsbürger vorrangig berücksichtigt. "In der Praxis werden alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen, ohne relevante Wartezeiten zu den Kursen zugelassen", heißt es in der Vorlage weiter.