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Inneres/Kleine Anfrage- 22.01.2016
Berlin: (hib/STO) "Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7230). Wie die Fraktion darin ausführt, wird im sogenannten NSA-Untersuchungsausschuss "auch die Tätigkeit der Tarnorganisation des Bundesnachrichtendienstes (BND) Hauptstelle Befragungswesen (HBW) untersucht". Diese habe von 1958 bis 2013 Flüchtlinge ohne deren Wissen befragt, wie eine Befragung der ehemaligen Leiterin des Sicherheitsreferates im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 26. November 2015 vor dem Untersuchungsausschuss ergeben habe. Diese habe ferner ausgeführt, "dass in sogenannten ,Interventionsfällen', also zum Beispiel wenn Flüchtlinge in den Befragungen nichtöffentliches Wissen preisgaben, der Geheimdienst seine Identität eröffnete oder Flüchtlinge als nachrichtendienstliche Quelle angeworben wurden". Das BAMF habe auf entsprechende Intervention des BND oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hieraus entstehende Nachfluchtgründe geprüft. Diese Interventionsfälle hätten in der Regel zur Anerkennung der betroffenen Personen geführt.
Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie viele Interventionsfälle in den Jahren 2000 bis 2013 jeweils vom BfV beziehungsweise BND an das BAMF beziehungsweise die Vorgängerbehörde herangetragen wurden. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, in wie vielen dieser Interventionsfälle ein Schutzstatus gewährt wurde.