Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Detlef Seif
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Weilerswist
Mandant 04, 2014, Stufe 1
Mandant 45, 2015, Stufe 1
Mandant 50, 2014, Stufe 2; 2015, Stufe 1
Mandant 52, 2015, Stufe 1
Mandant 53, 2014, Stufe 1
Mandant 58, 2013, Stufe 1; 2015, Stufe 1
Mandant 59, 2013, Stufe 1
Mandant 60, 2014, Stufe 1
Mandant 61, 2014, Stufe 1
Mandant 62, 2014, Stufe 1
Mandant 63, 2014, Stufe 1
Mandant 64, 2014, Stufe 1
Mandant 65, 2014, Stufe 1
Mandant 66, 2014, Stufe 1; 2015, Stufe 1
Mandant 67, 2014, Stufe 1
Mandant 68, 2014, Stufe 1
Mandant 69, 2015, Stufe 1
Mandant 71, 2015, Stufe 1
Mandant 72, 2015, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.