Stellvertretendes Mitglied
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Diplom-Ökonom, Steuerberater
Wahlkreis 131 Gütersloh I
Direkt gewählt in
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 15. Juni 1968 in Wiedenbrück; römisch-katholisch; verheiratet.
1987 Abitur in Rietberg; Ausbildung bei der Robert Bosch GmbH; Wehrdienst bei den Panzerjägern in Augustdorf; Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim, Steuerberaterexamen.
Nach Abschluss des Studiums Prüfer, Prüfungsleiter und Steuerberater bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Referent und Kaufmännischer Leiter in der Industrie; seit 2004 selbstständiger Steuerberater in Gütersloh mit Schwerpunkt im internationalen Rechnungswesen.
1984 Eintritt in die Junge Union, später in die CDU; seit 2004 Mitglied im CDU-Kreisvorstand; seit 2009 Kreisvorsitzender; von 2004 bis Januar 2012 Mitglied im Rat der Stadt Gütersloh; 2007 bis 2009 Fraktionsvorsitzender.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009; seit Januar 2014 stellvertretender Fraktionsvorsitzender für den Bereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik.
Ralph Brinkhaus, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Steuerberater, selbständig, Gütersloh
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,
Vertrauensmann bei der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
(bis Ende November 2013)
Auswärtiges Amt, Berlin,
Mitglied der Deutsch-Indischen Beratungsgruppe (DIBG), ehrenamtlich
Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
Vorsitzender des Beirates Finanzen, Steuern, Geld und Kredit, ehrenamtlich
Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst)., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.