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Kai Whittaker, CDU/CSU 

Wirtschaftswissenschaftler

Wahlkreis 273 Rastatt
Direkt gewählt in  Baden-Württemberg

Geboren am 10. April 1985 in Baden-Baden, Deutschland; evangelisch-lutherisch; ledig.

2009 bis 2010 Studium und Abschluss als Master of Science in European Political Economy, London School of Economics and Political Science; 2005 bis 2008 Studium und Abschluss als Bachelor of Science in Economics and Management, University of Bristol; 2004 bis 2005 Zivildienst, Klinikum Mittelbaden Gmbh, Stadtklinik Baden-Baden; 2004 Abitur, Markgraf-Ludwig-Gymnasium Baden-Baden.

Von 2011 bis 2013 Assistent der Geschäftsleitung, Herrenknecht AG; 2008 bis 2009 Assistent der Geschäftsleitung, LEONI AG.

Mitglied im Verein zur Pflege der Städtepartnerschaften Baden-Baden e.V..

2001 bis 2010 Kreisvorsitzender der Jungen Union Baden-Baden; 2001 bis 2004 Jugendgemeinderat in Baden-Baden; 2004 bis 2009 Stadtrat in Baden-Baden; seit 2010 Kreisvorsitzender der KPV Baden-Baden; seit 2011 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Baden-Baden; seit 2011 Landesvorstandsmitglied der KPV Baden-Württemberg.


Kontakt

Kai Whittaker, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Schriftführer/in

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Ausschuss Digitale Agenda
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Herrenknecht AG, Schwanau,

Assistent der Geschäftsleitung

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Partnerschaftsverein Baden-Baden, Baden-Baden,

Schatzmeister

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.