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Michaela Engelmeier, SPD 

Erzieherin

Wahlkreis 099 Oberbergischer Kreis
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 10. Oktober 1960 in Hagen/Westfalen; römisch-katholisch; zwei Kinder.

Ausbildung zur staatlich geprüften und anerkannten Erzieherin; Studium der Wirtschaftswissenschaften; Judolehrerin.

Leiterin einer Kindertagesstätte; Leiterin eines offenen Ganztages an der Gemeinschafts-Grundschule Wiehl; Bezugspädagogin und Judolehrerin an einer Förderschule für geistige und emotionale Entwicklung; Referentin einer Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen.

Seit 2000 Vizepräsidentin des Deutschen Judo Bundes e.V.; ehemaliges Mitglied der Judo-Nationalmannschaft; Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Mitglied der Arbeiterwohlfahrt.

1992 Eintritt in die SPD; seit 2004 Mitglied im Oberbergischen Kreistag; seit 2006 stellvertretende Regionalvorsitzende der SPD Mittelrhein; seit 2008 stellvertretende Unterbezirksvorsitzende; seit 2009 Mitglied des SPD-Parteivorstandes.


Kontakt

Michaela Engelmeier, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Sportausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Sportausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Schriftführer/in

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landtag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,

Referentin

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Oberbergischer Kreis, Gummersbach,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Judo-Bund e.V., Frankfurt/Main,

Vizepräsidentin, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.