Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
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Diplom-Ingenieur
Wahlkreis 129 Münster
Direkt gewählt in
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 8. Januar 1961 in Münster; verheiratet; vier Kinder.
Abitur; Ausbildung zur Landschaftsgärtnerin; Studium der Landespflege in München und Weihenstephan; Abschluss als Dipl.-Ing. (FH); Studium der Geographie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Abschluss als Dipl.-Geograph. (Landschaftsökologie).
Freiraumplanung Firma Benning GmbH.
Unternehmerfrauen im Handwerk Münster/Münsterland e.V. (HWK); Freundeskreis des Max-Planck-Instituts Münster; Imkerverein Münster e.V.; Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd); Gesellschaft für Ökologie (GfÖ); Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Naturschutzbund Deutschland e.V. (Nabu); Zoo-Verein Münster e.V.; Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG); Ball- und Sportverein Roxel e.V. (BSV); Heimat- und Kulturverein Roxel e.V.; Kreisjägerschaft Münster e.V. (KJS); Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL).
Ratsfrau; Planungspolitische Sprecherin; stellvertretende Vorsitzende der Ortsunion Roxel.
Sybille Benning, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Benning GmbH & Co. KG, Münster,
Ingenieurin
Landschaftsplanerin, Münster
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Münster,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.