Ordentliches Mitglied
- Verteidigungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
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Umweltberaterin
Wahlkreis 095 Köln III
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 11. Februar 1958 in Düsseldorf; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur, Studium Romanistik/Anglistik, Betriebliche Umweltfachkraft IHK.
CDU Mitglied seit 1978, Mitglied der BV Kalk von 1996 bis 1999, Vorsitzende des Ortsverbands Brück, Vorsitzende der Frauen Union Köln seit 1997, stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union NRW seit 1999, stellvertretende Vorsitzende der CDU Köln seit 2004, Mitglied des Rates der Stadt Köln 2000 – 2013, dort:
Seit September 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages
Gisela Manderla, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Ingenieurbüro Manderla, Köln,
Umweltberaterin
Funktionen in Unternehmen
GAG Immobilien AG, Köln,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 27.05.2015)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Brücker Informationen e.V., Köln-Brück,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Bund Katholischer Unternehmer e.V., Köln,
Stellv. Vorsitzende der Diözesangruppe Köln, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V., Berlin,
Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
Kleine Hände e.V., Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (bis 31.12.2014)
Neue Medien für Kölner Schulen e.V., Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.