Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Tourismus
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Landwirtin
Wahlkreis 246 Roth
Direkt gewählt in
Bayern
Geboren am 16. Oktober 1955 in Lauf a.d. Pegnitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.
Mittlere Reife, Landwirtschaftsschule Roth; 1981 Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft; 1983 Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes der Eltern in Lauf/Dehnberg.
Seit 1990 Kreisrätin im Nürnberger Land; seit 1996 Mitglied der Frauenunion Bayern; seit Juni 2009 stellvertretende Vorsitzende des CSU Bezirksverbands Mittelfranken; seit Oktober 2011 Mitglied im CSU-Parteivorstand; seit November 2011 Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der CSU, seit Februar 2014 Mitglied im Landesvorstand der Frauenunion Bayern.
Mitglied des Bundestages seit 2002; 2004 bis 2005 agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe; 2006 bis 2009 Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus; 2009 bis 2013 tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; seit 2010 Mitglied der Deutsch-Maltesischen Parlamentariergruppe; seit Januar 2014 Drogenbeauftragte der Bundesregierung, seit Januar 2014 Vorsitzende des Arbeitskreises VI (Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) der CSU-Landesgruppe und stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landesgruppe.
Marlene Mortler, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Absatzfonds der Landwirtschaft, Bonn,
Stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates
Landkreis Nürnberger Land, Lauf an der Pegnitz,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.