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Ingrid Pahlmann, CDU/CSU 

Hauswirtschaftsleiterin

Wahlkreis 045 Gifhorn - Peine
Gewählt über Landesliste  Niedersachsen

Geboren am 1. Dezember 1957 in Gifhorn, verheiratet, drei Kinder.

Abschluss der mittleren Reife; zweijährige Fachschule Hauswirtschaft, Abschluss einer staatlich geprüften ländlichen Hauswirtschaftsleiterin.

Ausbilderin der ländlichen Hauswirtschaft; Prüferin der ländlichen Hauswirtschaft und der Meisterinnen Mitarbeit im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.

Berufenes Mitglied der Albrecht-Thaer-Gesellschaft, Mitglied im Landfrauenverband Gifhorn, ehrenamtliche Richterin am Landwirtschaftsgericht, Mitglied im Bündnis für Familien.

Seit 2001 Mitglied des Rates der Stadt Gifhorn; seit 2006 Beigeordnete im Verwaltungsausschuss; seit 2011 Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gifhorn.


Kontakt

Ingrid Pahlmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Obfrau

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landwirtschaftlicher Betrieb, Gifhorn

Funktionen in Unternehmen

Gifhorner Grundstücks und Erschließungsgesellschaft mbH, Gifhorn,

Vorsitzende des Aufsichtsrates

LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co KG, Gifhorn,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Gifhorn, Gifhorn,

Mitglied der Steuerungsgruppe Migration, ehrenamtlich

Stadt Gifhorn, Gifhorn,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.