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Carsten Träger, SPD 

Diplom-Kommunikationswirt (BAW)

Wahlkreis 243 Fürth
Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 25. Oktober 1973 in Fürth; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

Abitur; Wehrdienst; Studium der Politikwissenschaft; Geschichte und Medienwissenschaft (M.A.); Zweitstudium zum Dipl.-Kommunikationswirt (BAW).

Volontariat zum PR-Berater; 2002 selbstständig mit PR-Agentur; 2010 bis 2013 Koordinator Kommunikation der  Sparkasse Fürth.

Arbeiterwohlfahrt; Sozialverband VdK Deutschland; Europa-Union.

1996 Eintritt in die SPD; 2002 Wahl in den Stadtrat der Stadt Fürth; 2002 stellvertretender Kreisvorsitzender SPD Fürth; 2008 stellvertretender Vorsitzender SPD-Stadtratsfraktion; 2011 Vorsitzender im SPD-Unterbezirk Fürth.


Kontakt

Carsten Träger, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Schriftführer/in
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Ausschuss Digitale Agenda

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß §3 Standortauswahlgesetz

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Sparkasse Fürth, Fürth,

Koordinator Kommunikation

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.