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Bundestag bringt „Konto für alle“ auf den Weg


„Wir wollen ein Konto für alle. Darum geht es“, brachte der Abgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) das Ziel der Koalitionsfraktionen auf den Punkt. Bis die gesetzliche Regelung kommt und dann vor allem Geflüchtete die Möglichkeit erhalten, bei allen Banken ein Konto zu eröffnen, dürfte es nicht mehr lange dauern.

Der Deutsche Bundestag unternahm am Freitag, 15. Januar 2016, den ersten Schritt und überwies den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) an die zuständigen Ausschüsse. Dort solle dann unter anderem darüber beraten werden, wie überhöhte Gebühren der Banken für das Konto für alle vermieden werden können, forderten mehrere Abgeordnete.

Regierung: Großer Tag für viele Menschen in unserem Land

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister (CDU), sprach von einem „großen Tag für viele Menschen in unserem Land, denen über dieses Gesetz die Teilhabe am Zahlungsverkehr in Zukunft rechtlich abgesichert und ermöglicht wird“. Jeder Mensch in diesem Land habe in Zukunft das Recht, ein sogenanntes Basiskonto eröffnen zu können.

Sein Staatssekretärskollege im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), nannte das einen „Meilenstein“. Er verwies auf Schätzungen der EU-Kommission, wonach in der Bundesrepublik rund eine Million Menschen ohne Konto seien. Durch die Geflüchteten sei die Zahl vermutlich noch gewachsen. Jetzt werde den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft habe sich als nicht ausreichend erwiesen.

Auch Sarah Ryglewski (SPD) erklärte, die Selbstverpflichtung habe nichts gebracht.

Linke: Girokonto ist einfach unverzichtbar 

„Stellen Sie sich ein Leben ohne Konto vor“, sagte Caren Lay (Die Linke). Man könne nicht mit EC-Karte bezahlen, kein Geld überweisen, bekomme keinen Handyvertrag und keine neue Wohnung. „Ein Girokonto ist einfach unverzichtbar in der modernen Welt“, sagte Lay, die es als „Skandal“ bezeichnete, dass so viele Menschen ohne Konto seien. Es werde höchste Zeit, dass das Basiskonto komme. Das Recht auf ein Girokonto hätte man viel früher haben können sagte Lay und erinnerte an zahlreiche frühere entsprechende Vorstöße ihrer Fraktion.

Susanna Karawanskij (Die Linke) sprach von einem „Quantensprung im Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes“.

Grüne kritisieren vage Vorschriften zu den Kosten 

Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass die Gesetzesänderung komme. Es sei nur „peinlich“, dass die Bundesregierung von der EU zum Jagen habe getragen werden müssen. Sie störte sich an den ihrer Ansicht nach zu vagen Vorschriften zu den Kosten des Basiskontos, die nach den Regelungen des Gesetzentwurfs „angemessen“ und „marktüblich“ sei sollen.

Banken könnten versuchen, sich unerwünschte Kundschaft durch hohen Gebühren vom Hals zu halten. Diese Sorge hatte auch Caren Lay geäußert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben sollen, diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.

Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen und oft keine Ausweispapiere haben, soll auch dieses Gesetz geändert werden, "um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto" zu beenden.

Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche ist damit nicht verbunden", versichert die Regierung. Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten würden nicht geschwächt. Wenn Zahlungsverkehr über Konten abgewickelt werde, ist die Möglichkeit zur Geldwäsche „mit Sicherheit geringer, als wenn das im Bargeldverkehr passieren würde“, erklärte Meister.

CDU/CSU: Keine Abstriche beim Kampf gegen Geldwäsche 

Dies betonte auch Matthias Hauer (CDU/CSU): „Wir als Union werden in besonderem Maße darauf, achten, dass bei den parlamentarischen Beratungen keine Abstriche bei den Themen Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung gemacht werden.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden. (hle/15.01.2016)