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Parlamentsbeteiligung bei Kampfeinsätzen im Ausland

Über Kampfeinsätze der Bundeswehr soll auch künftig der Bundestag abschließend entscheiden. Das ist eine der Kernaussagen des Abschlussberichts der von ehemaligem Verteidigungsminister Volker Rühe geleiteten „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ (18/5000), der am Freitag, 29. Januar 2016, ab 9 Uhr gemeinsam mit einem derzeit noch nicht vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“, im Bundestag beraten wird. Für die erste Beratung sind 85 Minuten eingeplant. Beide Vorlagen sollen anschließend im Geschäftsordnungsausschuss federführend weiterberaten werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Im Bericht der sogenannten Rühe-Kommission wird die Bundesregierung unter anderen aufgefordert, künftig bei der Formulierung von Mandaten für Auslandseinsätze der Bundeswehr bestehende Spielräume mit Blick auf die personelle Obergrenze, die Bestimmung des Einsatzgebietes und die Benennung der Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte stärker zu nutzen. Die sei wichtig, um mit größerer Flexibilität auf Entwicklungen während der Laufzeit des Mandats reagieren zu können, heißt es in der Vorlage.

Klärungsbedarf in der Frage der Einsatztypen

Die Kommission sieht zudem Klärungsbedarf in der Frage der unterschiedlichen Einsatztypen. Der Gesetzgeber müsse klären, bei welchen praktisch relevanten Einsatztypen typischerweise eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich sei. In das Parlamentsbeteiligungsgesetz müsse zudem auch eine Regelung zu Stäben und Hauptquartieren aufgenommen werden, heißt es weiter.

Nicht der Zustimmung des Bundestages unterliegen soll danach die Mitwirkung von Soldaten der Bundeswehr „in Stäben und Hauptquartieren der Nato, der EU und anderer Organisationen der kollektiven Sicherheit“, wenn es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts handelt.

Vereinfachtes Verfahren

Klarstellungen fordert der Bericht auch für das schon jetzt im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelte „vereinfachte Verfahren“ bei der Mandatierung. Es kann laut Gesetz angewandt werden, wenn es sich um Fälle von geringer Intensität und Tragweite handelt. Die Tatsache, „dass seit dem Jahr 2006 keinem einzigen Antrag der Bundesregierung im vereinfachten Verfahren zugestimmt wurde“, habe damit zu tun, dass bislang die Akzeptanz des Verfahrens als Zustimmung zu dem Einsatz gewertet worden sei.

Daher, so empfiehlt die Rühe-Kommission, solle es künftig möglich sein, dass eine Fraktion sich mit der Behandlung des Antrags im vereinfachten Verfahren einverstanden erklärt, „dem Antrag in der Sache aber nicht zustimmt“.

Verstärkte Abhängigkeit der Bündnispartner untereinander

In ihrem Abschlussbericht verweist die Kommission auch darauf, dass die Entscheidung, im Rahmen fortschreitender Bündnisintegration bestimmte Fähigkeiten in den nationalen Armeen abzubauen und sich in Zukunft auf gemeinsame Fähigkeiten zu verlassen, die Abhängigkeit der Bündnispartner untereinander erheblich verstärke. Dies gelte sowohl für die Staaten, die auf bestimmte Fähigkeiten ganz verzichten, als auch für diejenigen, die ihre Fähigkeiten als Beiträge in einen Verbund einbringen, diese ohne die Beiträge der anderen aber nicht nutzen können.

Aus Sicht der Kommission führt der für die Parlamentsbeteiligung notwendige Zeitaufwand zu keinen Einschränkungen der gesicherten Verfügbarkeit von multilateralen Verbundfähigkeiten. Zum einen unterstreiche die bisherige Praxis, „dass der Bundestag Entscheidungen zügig treffen kann und in der Lage ist, dabei die Erfordernisse der jeweiligen Situation in zeitlicher Hinsicht zu berücksichtigen“.

Zum anderen sichere die Befugnis der Bundesregierung zu Eilentscheidungen die Bündnisfähigkeit in den Situationen, in denen sofortiges Handeln geboten und eine rechtzeitige Befassung und Entscheidung des Bundestages ausnahmsweise nicht möglich ist. (hau/22.01.2016)