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Die Bundesregierung will einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge einführen. Mit diesem Vorhaben der Regierung wird sich der Bundestag am Freitag, 15. Januar 2016, ab 9 Uhr in einer auf 85 Minuten angesetzten Debatte befassen. Grundlage für die erste Lesung ist der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Verbraucher sollen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden.
Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.
Unter Verweis auf Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 berichtet die Bundesregierung, das in Deutschland rund 670.000 Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto hätten. Im Februar 2013 habe die EU-Kommission sogar von bundesweit fast einer Million Menschen ohne eigenes Girokonto berichtet. Die Regierung stellt fest: „Das Zahlungskonto ist auch in Deutschland für jeden volljährigen Bürger eine elementare, zur Lebensführung notwendige Finanzdienstleistung.“
Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll auch dieses Gesetz geändert werden, „um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden“.
Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche ist damit nicht verbunden“, versichert die Regierung. Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten würden nicht geschwächt.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden. Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (hle/05.01.2016)