Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Gröhe stellt Reform der Pflegeberufe vor


Egal ob Krankenpfleger, Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger: Künftig soll sich die Ausbildung in diesen Pflegeberufen nicht mehr stark unterscheiden. Einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe hat das nun Kabinett beschlossen. Zum 1. Januar 2018 soll der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs voraussichtlich starten. „Wir stärken damit die Ausbildung und Attraktivität von Pflegeberufen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. Januar 2016.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), deren Ministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium federführend den Entwurf erarbeitet hat, betonte, die mit der Reform geplante Einführung einer Ausbildungsvergütung sei zudem ein „wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit“, da gerade viele Frauen in Pflegeberufen arbeiteten. Das Ziel, drei bisher unterschiedliche Ausbildungen zu einer generalisierten zusammenzufassen, wurde im Plenum auch kritisiert: So berge die Reform die Gefahr des Verlusts von wichtigen Kompetenzen.

Reaktion auf veränderten Pflegebedarf

Gröhe und Schwesig machten jedoch deutlich, dass die Bundesregierung mit der Pflegeberufereform einem veränderten Pflegebedarf Rechnung trage: In den Pflegeheimen werde immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden müssten.

Und in Krankenhäusern sei es zunehmend wichtig, die Belange älterer Menschen in der Pflege zu berücksichtigen werden, etwa bei Demenzkranken. Deshalb sei eine Generalisierung der Pflegeausbildung notwendig, sagte Gröhe und betonte: „Die Zusammenlegung der drei Ausbildungen wurde über Jahre in mehreren Modellvorhaben erprobt.“

Unterricht, Ausbildung, berufsqualifizierendes Studium

Mit der Reform soll die Pflegeausbildung eine dreijährige Fachkraftausbildung werden, die Unterricht an Pflegeschulen sowie praktische Ausbildung umfasst. Bei der praktischen Ausbildung können die Auszubildenden laut Gesetzentwurf einen Schwerpunkt wie beispielsweise Altenpflege wählen.

Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich und dauert dann fünf Jahre. Zudem soll der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium schaffen, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.

Erstmals kostenfreie Ausbildung

Neu ist auch die Finanzierung: Erstmals ist vorgesehen, die Ausbildung bundeseinheitlich zu regeln. Für Auszubildende soll sie künftig kostenfrei sein. Laut Ministerin Schwesig ein großer Fortschritt, da bislang Auszubildende an etlichen Pflegeschulen Gebühren zahlen müssten.

Außerdem erhalten alle Auszubildende künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung, wie es in vielen anderen Ausbildungsberufen bereits üblich ist. Beide Minister räumten ein, dass die Reform „viele Fragen oder Sorgen“ ausgelöst habe, zeigten sich aber optimistisch, im parlamentarischen Prozess „gute Lösungen“ zu finden.

Eckpunkte für Ausbildungs- und Prüfungsinhalte eingefordert

Hier hakte als erster Fragesteller Harald Weinberg, Obmann der Fraktion die Linke im Gesundheitsausschuss, ein. Er verwies auf die Kritik des „Bündnis für Altenpflege“, das Eckpunkte der künftigen Prüfungsinhalte eingefordert hatte.

„Ist es zutreffend, dass Sie diese Eckpunkte bis zum Beginn der Beratungen im Bundesrat vorlegen?“, wollte der Abgeordnete wissen. Dies bestätigte der Minister: „Wir sind unter Hochdruck dabei.“ 

Keine Abstimmung über „Überraschungsei“

Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik von Bündnis/Die Grünen, blieb beharrlich: Die Vorlage von Eckpunkten allein sei nicht ausreichend, um kompetent über das Gesetz abstimmen zu können. „Warum legen Sie nicht die Verordnung vor, das ist doch das Herzstück der Reform? Sonst stimmen wir über ein Überraschungsei ab“, monierte sie.

Maik Beermann (CDU/CSU), Mitglied im Familienausschuss, griff einen in der Debatte um die Reform häufig genannten Kritikpunkt auf: „Wie soll die Zusammenlegung ohne Kompetenzverlust möglich sein?“ Gröhe gab sich zuversichtlich: Es werde zu keiner Verschlechterung kommen. „Die Evaluationen zeigen, dass sich große Teile der Ausbildungsinhalte überschneiden.“

Anzahl der Praktikumsplätze zu gering

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, befürchtete, dass es für die vorgeschriebenen Praktika im Bereich der Kinderkrankenpflege gar nicht ausreichend Plätze gebe: „Es gibt nur 50 Kinderkliniken, die einen Praktikumsplatz anbieten. Wie wollen Sie gewährleisten, dass jeder Auszubildende einen Platz bekommt?“

Gröhe beruhigte: Es sei geplant, die Einsatzorte zu erweitern. Künftig könnten Praktika auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.

Aufstiegsmöglichkeiten durch Pflegestudium

Petra Crone (SPD) bat Ministerin Schwesig zu erläutern, wie das geplante Gesetz den Zugang zu Pflegeberufen verbessern werde. „Welche Arbeits- und Aufstiegsmöglichkeiten sehen Sie durch die zusätzliche akademische Ausbildung?“

Schwesig betonte, dass die Reform unterschiedliche Zugänge zum Pflegeberuf öffne. Es solle einerseits weiterhin möglich sein, dass Hauptschüler diesen Beruf ergriffen. Andererseits schaffe das geplante Gesetz nun auch die Möglichkeit eines akademischen Abschlusses. „Es ist aber nicht unser Ziel, die Ausbildung vollständig zu akademisieren“, unterstrich die Ministerin. (sas/13.01.2016)