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Eine sichere Stromversorgung ist für die Wirtschaft besonders wichtig. Und in punkto Versorgungssicherheit nimmt Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Bundesregierung will mit einer Reform des Strommarktes diesen Standortvorteil sichern und sogar weiter ausbauen. Auch in der Phase des Übergangs, in der die erneuerbaren Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317), über den der Bundestag am Freitag, 29. Januar 2016, in erster Lesung beraten wird. Die Debatte soll um 12.30 Uhr beginnen und 45 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Markt müsse dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird wie aus diesem entnommen wird, schreibt die Regierung. Zur umweltverträglichen Stromversorgung gehöre außerdem, dass der Stromsektor dazu beitrage, die nationalen Klimaziele zu erreichen.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, „wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.
Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Betroffen seien Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 Gigawatt, was 13 Prozent der gesamten in Deutschland installierten Braunkohlekraftwerkskapazität entspreche.
Für jeweils vier Jahre könne auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, „wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen“, schreibt die Bundesregierung. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft würden die Kraftwerke endgültig stillgelegt.
Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten. Die Gesamtkosten sollen sich über sieben Jahre auf 230 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Dies werde zu einem Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde führen. (hle/21.01.2016)