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Drei Zeugen sollen im NSA-Ausschuss aussagen

Sie sind schon fast Dauergäste im 1. Untersuchungsausschuss („NSA“), die Zeugen D.B. und H.K. Beide sind langjährige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND). Beide werden sich am Donnerstag, 28. Januar 2016, zum jeweils vierten Mal den Fragen der Abgeordneten unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) stellen. Als dritter Zeuge ist erneut ein Vertreter des  Auswärtigen Amtes geladen, der derzeitige Botschafter in Brasilien Dr. Dirk Brengelmann. Die öffentliche Sitzung beginnt abweichend vom üblichen Zeitplan um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Überprüfung der Selektoren veranlasst

Der Unterabteilungsleiter in der Pullacher BND-Zentrale D.B. ist einer, der nach den Worten seines Kollegen H.K. „manchmal das Gras wachsen“ hört. Er habe, meint H.K., ein Gespür dafür, wie sich Dinge entwickeln könnten. So kam D.B. im Sommer 2013, als deutsche Medien überquollen von den Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstgehilfen Edward Snowden über das Treiben der National Security Agency (NSA), auf eine Idee, die später Furore machte: Er veranlasste eine Überprüfung der Suchmerkmale, sogenannter Selektoren, die die NSA in die gemeinsam mit dem BND betriebene Abhöranlage in Bad Aibling eingespeist hatte.

Anfang August 2013 beauftragte D.B. mit dieser Recherche Dr. T., einen Untergebenen des Referatsleiters H.K. Der Mann wurde fündig. Am Ende wurden fast 40.000 NSA-Selektoren als politisch bedenklich, weil etwa zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet, aussortiert. Die Geschichte ist im NSA-Ausschuss unzählige Male erzählt worden, und die Koalitionsmehrheit hält sie für „vollständig aufgeklärt“. 

BND-Spitze erst im März 2015 informiert

Nicht so die Vertreter von Linken und Grünen. Warum hat D.B. seinen bestürzenden Fund nicht nach oben weitergemeldet, ist eine der für sie offenen Fragen. Erst im März 2015 wurden nach bisherigem Kenntnisstand die BND-Spitze und das Kanzleramt informiert. Auf welchem Wege wurde die NSA unterrichtet? Wie wurde gewährleistet, dass die als fragwürdig identifizierten Selektoren insgeheim nicht doch weiter im Einsatz waren?

Der Zeuge D.B. trat erstmals am 7. Mai und dann erneut am 20. Mai und am 24. September 2015 vor dem Ausschuss auf. Auf die Frage, warum er die BND-Spitze nicht über die politisch bedenklichen NSA-Selektoren informiert hatte, räumte er ein, dass dies ein Fehler gewesen sei. Über die Gründe der Unterlassung mochte er sich nicht äußern. Er berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, da er fürchte, sich selbst zu belasten, zumindest ein Disziplinarverfahren zu riskieren. 

Zusicherung des BND-Präsidenten

Auch die Mitteilung, dass BND-Präsident Gerhard Schindler als Zeuge vor dem Ausschuss ausdrücklich zugesichert hatte, nicht disziplinarisch gegen D.B. vorgehen zu wollen, konnte ihn nicht umstimmen. Mit seiner nunmehr vierten Vernehmung verbindet sich im Ausschuss die Hoffnung, er könnte sich das mittlerweile anders überlegt haben.

Der Zeuge H.K. ist erst seit Kurzem von einer langwierigen schweren Erkrankung genesen und deswegen jeweils nur zwei Stunden lang vernehmungsfähig. Er war erstmals am 3. Dezember, dann wieder am 17. Dezember 2015 und am 14. Januar 2016 geladen. Dabei erzählte er, wie sein Untergebener Dr. T. im August 2013 zu ihm gekommen sei und ihn mit den Worten, da laufe etwas schief, über den Selektorenfund informiert habe. 

Koalition: Keine Fragen mehr an H.K.

Er habe Dr.T. aber an D.B. verwiesen und sich weiter mit dem Vorgang nicht befasst, sagte H.K. Nur vom Hörensagen wusste er zu berichten, dass D.B. die NSA-Vertreter in Bad Aibling bei einem seiner üblichen Besuche in der Außenstelle wohl mündlich informiert habe.

Warum über dieses Gespräch kein Vermerk existiert, dazu konnte H.K. ebenso wenig sagen wie zu der Frage, warum D.B. die Amtsspitze nicht informierte. Es sei nicht seine Aufgabe, seinen Vorgesetzten anzuweisen, einen Sachverhalt zu protokollieren oder weiterzumelden, meinte er. Die Vertreter der Koalition hatten bereits in der vorigen Sitzung keine Fragen mehr an H.K. und wollen am Donnerstag dabei bleiben.

Mögliche Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA

In der Vernehmung des Zeugen Brengelmann soll erneut die mögliche deutsche Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA zur Sprache kommen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten war Brengelmann unter anderem Botschaftsrat in Washington, Vize-Bürochef des Nato-Generalsekretärs, Referatsleiter für Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Auswärtigen Amt sowie Beigeordneter Nato-Generalsekretär.

Er sollte also der geeignete Gewährsmann sein für Auskünfte etwa über die Bedeutung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein als Drohnen-Relaisstation oder die Rolle des seit 2008 in Stuttgart ansässigen US-Befehlsstands für Afrika (Africom) bei Drohneneinsätzen. (wid/21.01.2016)

Zeit: Donnerstag, 28. Januar 2016, 12 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Untersuchungsausschusses bis Mittwoch, 27. Januar, 13 Uhr, unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und Geburtsorts anmelden (E-Mail: 1.untersuchungsausschuss@bundestag.de, Fax: 030/227-30084). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Zeugen