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Anhörung zu den Rechten von Kindern

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen beschäftigen den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 25. Januar 2016. Acht geladene Sachverständige sollen sich zu Anträgen der Linken (18/6042) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/5103) äußern, die darauf abzielen, die Rechte von Kindern zu stärken. Die Sitzung unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses und dauert etwa zwei Stunden.

Antrag der Linken

Die Linke will die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Grundgesetz verankern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem solle das Amt eines unabhängigen Bundeskinderbeauftragten in die Verfassung aufgenommen werden. Dieser soll bei allen Gesetzesvorhaben und Entscheidungen, die Kinder betreffen, darauf hinwirken, dass die UN-Kinderrechtskonvention beachtet wird. Er soll auch auf Verletzungen der Kinderrechte aufmerksam machen und dem Bundestag jährlich über seine Arbeit berichten.

Antrag der Grünen

Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung ein Beschwerdemanagementsystem für Kinder, Jugendliche und Eltern im Rahmen eines Modellprojekts entwickeln. Auch sie fordern, einen Kinderrechtsbeauftragten auf Bundesebene zu installieren und eine unabhängige Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention einzurichten. In allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren verpflichtend gemacht werden. Ebenso sollten Kinder und Jugendliche eigenständige Leistungsberechtigen im Sinne des Achten Sozialgesetzbuchs werden. Das sei vor allem für Leistungen der Hilfen zur Erziehung und beim Recht auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten relevant, heißt es im Antrag. (vom/19.01.2016)

Zeit: Montag, 25. Januar, 14 bis etwa 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen