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Anhörung zum geplanten Basiskonto für alle

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Zahlungskonten (18/7204) steht am Montag, 25. Januar 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Ein Konto auch für Flüchtlinge

Bei dem Gesetzentwurf zur „Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ geht es konkret um den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und damit auch für Flüchtlinge. Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen.

Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Unter Verweis auf Angaben der Europäischen Kommission berichtet die Bundesregierung, dass in Deutschland rund 670.000 Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto hätten. (hle/18.01.2016)

Zeit: Montag, 25. Januar 2016, 12 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen