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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) befassen. Grundlage der am Mittwoch, den 11. November, um 11:00 Uhr beginnenden Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419). Die Anhörung findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt.
Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Kohle als Brennstoff sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung nicht mehr gefördert werden. Außerdem ist vorgesehen, für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einzuführen. Für selbst verbrauchten KWK-Strom werde in Zukunft keine Förderung mehr gewährt, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende KWK-Umlage soll steigen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen. Mit dem Verzicht auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Kohle als Brennstoff betrieben werden, werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem Entwurf.
Als Sachverständige sind geladen: Roland Mohr (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft), Hildegard Müller (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Markus Blesl (Universität Stuttgart - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung), Udo Wichert (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen), Werner Neumann (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) und Detlef Raphael (Deutscher Städtetag).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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