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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Novellierung des "Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes". Dabei sollen sowohl die Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) als auch dessen Befugnisse konkretisiert und ausgeweitet werden, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/6640) hervorgeht, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Darüber hinaus solle die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Weitergabe von Berichten berufener Sachverständiger an die zuständigen Kontrollgremien und Untersuchungsausschüsse der Länderparlamente die Zusammenarbeit der Kontrollgremien zu verbessern, heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere die Rechte der Minderheit beziehungsweise des einzelnen Mitglieds sollten gestärkt werden, um Kontrollmöglichkeiten zu verbessern, unter anderem durch eine Stärkung der Klagemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht in strittigen Fällen.
Ferner sollen die Bundesregierung und die Nachrichtendienste dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet werden, "unter Beachtung von Paragraph 17 ,Geheimschutzordnung' der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages" Auskünfte gegenüber dem Verteidigungs- und dem Innenausschuss zu geben. Zudem sollen die Bundestagsabgeordneten künftig das Recht haben, "mindestens zwei Mal im Jahr in einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Fragen an die jeweiligen amtierenden Präsidenten der Nachrichtendienste sowie die für ihre Kontrolle zuständigen Bundesminister zu stellen".
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