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Berlin: (hib/rik) Der Bundestag hat Mittwochnachmittag mit den Stimmen aller Fraktionen die Einsetzung eines dritten Untersuchungsausschusses beschlossen (Drucksache 18/6330). Er trägt den Namen ,,Terrorgruppe NSU II" und verfolgt das Ziel, ,,die noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU), den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzuklären", wie es in der Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses heißt (Drucksache 18/6601). Man wolle an die ,,erfolgreiche Arbeit" des NSU-Untersuchungsausschusses in der vergangenen Wahlperiode anknüpfen und ,,seither bekanntgewordene Fakten, die der frühere Ausschuss nicht behandeln konnte, verarbeiten". Dem Ausschuss werden vier ordentliche Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, zwei Mitglieder der SPD-Fraktion und je ein Mitglied der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören. Wie üblich, stellt jede Fraktion auch die gleiche Zahl von stellvertretenden Mitgliedern.
Untersucht werden soll laut Beschluss unter anderem, ob die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden bei der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 in Eisenach und Zwickau ,,sachgerechte Maßnahmen ergriffen und zielführend kooperiert haben". Der Ausschuss will auch klären, wie und mit welchen Ergebnissen die Behörden Informationen zu rechtsterroristischen Gefahren beschafft haben und welche Fehler dabei möglicherweise begangen wurden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf dem Umgang der Behörden mit V-Personen, Informanten, Gewährspersonen oder anderen Quellen sowie dem Einsatz verdeckter Ermittler liegen. Auch die Vernichtung von Akten und die Löschung von Daten im Zusammenhang mit dem NSU wird untersucht werden. Stets soll dabei im Blick bleiben, welche Schlussfolgerungen ,,für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse, Qualifizierung und Kontrolle der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sowie für eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus" zu ziehen sind, wie es in dem Antrag heißt. Der derzeit laufende NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags.
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