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Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion ist am Mittwochmorgen im Umweltausschuss mit einem Antrag (18/504) gescheitert, in dem sie Maßnahmen gegen steigende Mieten gefordert hatte. So sollten Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nach Ansicht der Fraktion künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Allein wegen der Weitervermietung einer Wohnung sollen Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten die Initiative ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Am morgigen Donnerstag stimmt der Bundestag sowohl über diesen Antrag als auch über das Mietrechtsnovellierungsgesetz (18/3121), kurz Mietpreisbremse, ab. Die Mietpreisbremse soll den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls dämpfen.
Die Linke betonte im Ausschuss, sie verstehe ihren Antrag als Antwort auf die ihrer Ansicht nach völlig unzureichenden wohnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Auch die geplante Mietpreisbremse löse die Probleme nicht. Unter anderem kritisierte die Fraktion, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend eingeführt werden solle und Ausnahmen für modernisierte Wohnungen und Neubauten vorsehe. Dabei sollte der Maßstab grundsätzlich die Miete des Vormieters sein.
Die Koalitionsfraktionen bezeichneten den Antrag der Linkfraktionen als unbegründet. Sie betonten, dass die Große Koalition nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch eine Reihe anderer wohnungspolitischer Maßnahmen auf den Weg bringe, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Als Beispiele nannten sie das „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ und die Erhöhung der Mittel für die energetische Gebäudesanierung. Die Union verwies außerdem auf die geplante Wohngeldreform, die mit einer Neufestlegung der Mietspiegel einhergehe. 900.000 Haushalte würden von der Reform, die nach Angaben des Bundesumweltministeriums im März vom Bundeskabinett beschlossen werden und am 1. Januar 2016 in Kraft treten solle, profitieren.
Mit Blick auf die Forderung der Linken, die Bundesregierung solle den sozialen Wohnungsbau stärker fördern, stellte die Union klar, dass hierfür seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig seien. Der Bund unterstütze sie jedoch noch bis 2019 jährlich mit Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro.
Die SPD-Fraktion betonte, dass die Länder schon jetzt Gestaltungsspielräume hätten, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Diese sollten sie intensiver nutzen. So hätten sie einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Außerdem könnten sie den Kündigungsschutz auf zehn Jahre erhöhen, wenn eine Mietwohnung zur Eigentumswohnung werde. Die Mietpreisbremse bezeichneten die Sozialdemokraten als wichtiges Instrument, das jetzt schnell umgesetzt werden müsse, um weiteren Mietsteigerungen einen Riegel vorzuschieben.
Die Grünen kritisierten, dass die Große Koalition 500 Tage gebraucht habe, um die Mietpreisbremse überhaupt auf den Weg zu bringen. Sie komme daher viel zu spät und sei außerdem im Laufe der Verhandlungen immer weiter durchlöchert worden. Wie die Linksfraktion nahmen sie Anstoß an der Befristung der Maßnahme auf fünf Jahre und den Ausnahmen für umfassend modernisierte Wohnungen.
Die wohnungspolitische Bilanz der Großen Koalition bezeichneten die Grünen zudem ebenfalls als „mager“. Die Wohngeldreform sei noch nicht auf den Weg gebracht und was am Ende beim „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ herauskomme, sei unklar. Zudem sei die Umsetzung der Mietpreisbremse durch die Länder sehr schwierig. Es werde daher noch viel Zeit brauchen, bis das Gesetz greife.
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