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Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.