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Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammentreten muss. Damit endet zugleich die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 18. Deutsche Bundestag war am 22. September 2013 gewählt worden und am 22. Oktober 2013 erstmalig zusammengetreten.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/K/konst/246294
Stand: 22.01.2016