Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > W
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundeskanzler der Regierungschef. Er wird nicht direkt durch die Bürger gewählt, sondern durch den Bundestag. Vorgeschlagen wird der Kandidat jedoch zuvor vom Bundespräsidenten. Wird der von ihm vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt, kann das Parlament aber auch einen anderen zum Kanzler wählen.
Der Bundeskanzler bestimmt die einzelnen Bundesminister. Er entscheidet zudem über die Leitlinien der Regierungspolitik. Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, kann er das nur, indem er ihm das Misstrauen ausspricht und einen anderen zum Bundeskanzler wählt.