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Während die staatliche Parteienfinanzierung im Parteiengesetz geregelt ist, gilt für unabhängige Wahlkreisbewerber die Regelung des § 49 b Bundeswahlgesetz.
Danach erhalten Direktkandidaten, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und in ihrem Wahlkreis mindestens 10 % der abgegebenen gültigen Erststimmen errungen haben, für jede auf sie entfallende gültiger Erststimme 2,80 Euro.
Allerdings muss dieser Betrag beim Präsidenten des Deutschen Bundestages innerhalb von 2 Monaten nach der Konstituierung des Bundestages beantragt werden.