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Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sicher.
Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.
Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.