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Die in §51 des Bundeswahlgesetzes vorgesehene Wahlstatistik ist die systematische statistische Auswertung der Bundestagswahlen. Diese wird durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter vorgenommen. Während sich die allgemeine Wahlstatistik auf Zahlen beschränkt, die sich aus dem Wahlvorgang selbst ergeben - etwa die Zahl der Wähler, Nichtwähler, der gültigen oder ungültigen Stimmen - werden für die repräsentative Wahlstatistik in einzelnen Stimmbezirken zusätzlich Informationen über Geschlecht und Altersgruppe erfasst und ausgewertet.