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Unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht hat jeder Soldat die Möglichkeit, sich zur Aufdeckung möglicher Missstände innerhalb der Bundeswehr an den Wehrbeauftragten des Bundestages zu wenden. Prüfend tätig wird dieser auf Weisung des Bundestages. Er kann aber auch aus alleiniger Verantwortung heraus Beschwerden nachgehen, die auf Grundrechtsverletzungen der Bundeswehrangehörigen schließen lassen. Einmal pro Jahr legt der Wehrbeauftragte einen Bericht vor, in dem er den Bundestag über das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle informiert.