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Journalist
Geboren am 7. Mai 1961 in Düsseldorf; verheirate; ein Kind.
1980 Abitur an der Max-Planck-Schule in Kiel; Studium der Politischen Wissenschaft, Soziologie und Volkskunde an der Universität Kiel; 1986 Abschluss M.A.; 1988 Promotion zum Dr. phil.; 1980 bis 1981 Wehrdienst.
1988 Redakteur der "Kieler Rundschau"; Angestellter in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein; zuletzt Sektenbeauftragter der Landesregierung.
Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Arbeiterwohlfahrt, des Vereins Arbeit für Behinderte und des Kuratoriums der Jugendpresse Schleswig-Holstein (JPSH); der Deutschen Seemannsmission und beratendes Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung; Mitherausgeber der Zeitschrift "Berliner Republik".
1979 Eintritt in die SPD; Mitglied im Ortsvereins- und Kreisvorstand; stellvertretender Landesvorsitzender der Jungsozialisten; 1991 bis 1997 Vorsitzender des SPD-Kreisausschusses und 1995 bis 1997 des SPD-Landesausschusses; Mitglied der SPD-Grundwertekommission.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
Dr. Hans-Peter Bartels, SPD hat auf seine Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 20. Mai 2015 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Dr. Karin Thissen, SPD.
Dr. Hans-Peter Bartels ist Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages.
Ausgeschieden
Berliner Republik e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 13.03.2014)
Deutsche Maritime Akademie, Laboe,
Mitglied des Stiftungsbeirates, ehrenamtlich
Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V., Frankfurt/Main,
Kooptiertes korrespondierendes Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.