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© Heidrun Bluhm / Jens Büttner
Bauzeichner, Gesellschaftswissenschaftler
Geboren am 18. Januar 1958 in Schwerin; geschieden; zwei Kinder.
Polytechnische Oberschule; Berufsausbildung zum Bauzeichner; Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur mit Diplom.
1991 bis 2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin.
Landesvorsitzende Die Linke Mecklenburg-Vorpommern seit Oktober 2012.
1977 Mitglied der SED, später der Linkspartei.PDS (seit 16. Juni 2007 Die Linke); 1978 bis 1990 hauptamtliche Tätigkeiten bei der FDJ, FDGB, SED und SED/PDS; 1990 bis 2002 Kommunalpolitikerin; 1995 bis 1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin; 2002 bis 2005 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt in Schwerin.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin,
Geschäftsführende Gesellschafterin
Funktionen in Unternehmen
TreuhandliegenschaftsGenossenschaft "FAIRWOHNEN" i.G., Berlin,
Vorsitzende des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates
Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,
Mitglied des Stiftungsrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.