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Politikwissenschaftlerin
Geboren am 18. Februar 1976 in Siegen; verheiratet.
Astrid-Lindgren-Grundschule Gebhardshain 1982 bis 1986; Abitur am Privaten Katholischen Gymnasium Marienstatt 1995; Studium der Politikwissenschaften, des Öffentlichen Rechts und der Literaturwissenschaften in Bonn, York und Edinburgh; 2000 Abschluss Magistra Artium.
2003 bis 2009 Wissenschaftliche Referentin bei der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Bereich Schule und Weiterbildung, Kinder, Jugend und Familie (bis 2005); persönliche Referentin der Fraktionsvorsitzenden 2001 bis 2003.
Mitglied bei Amnesty International, mehr Demokratie e.V., im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerks, Bonner Spendenparlament e.V., Frauen helfen Frauen e.V., Kulturverein Nordstadt e.V., MediNetz Bonn e.V. und Ausbildung statt Abschiebung e.V..
Mitglied der Mitgliederversammlung der Heinrich-Böll-Stiftung und Mitglied im Hauptausschuss des Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Aktiv bei den Grünen seit 1992, Mitglied seit 1998; 2006 bis 2010 Mitglied im Landesvorstand der nordrhein-westfälischen Grünen; seit 2007 Sprecherin des Bezirksverbandes Mittelrhein; 2002 bis 2009 Mitglied der grünen Ratsfraktion in Bonn.
Seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Dezember 2013 stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Institut Solidarische Moderne e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes
PLAN International Deutschland e.V., Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.