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Rechtsanwalt
Geboren am 15. April 1974; verheiratet.
Abitur am altsprachlichen Karlsgymnasium in Bad Reichenhall; Wehrdienst bei den Gebirgsjägern in Berchtesgaden; Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre Universität Passau; Studienaufenthalte in Santiago de Compostela (Spanien) und Lublin (Polen); Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung; 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen; Referendarausbildung beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Verwaltungsgericht Regensburg, Staatsanwaltschaft Deggendorf; 2001 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2002 Zulassung als Rechtsanwalt.
2001 bis 2004 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für IT- und Sicherheitsrecht, Prof. Dr. Dirk Heckmann (Universität Passau); Mitglied des Fachbereichsrates der Juristischen Fakultät der Universität Passau; 2003 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Flisek + Galla in Passau, Deggendorf, Altötting; Fachanwalt für Gewerblicher Rechtschutz Arbeitsschwerpunkte: Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht; Verschiedene Lehraufträge u.a. Universität Passau, Bayerische Verwaltungsschule.
Mitglied Vorstandschaft Verein der Festspiele Europäische Wochen e.V.; Stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative Konzerthaus Passau e.V.; Mitglied der Vorstandschaft der Stiftung Europäisches Haus Konzerthaus Passau; Mitglied u.a. Arbeiterwohlfahrt Passau, Deutscher Alpenverein Sektion Passau, Deutscher Anwaltsverein Passau, Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin, Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR).
Kandidat der niederbayerischen SPD bei den Europawahlen 2009; Mitglied des Landesvorstandes der BayernSPD; SPD-Bezirksvorsitzender Niederbayern; Unterbezirksvorsitzender SPD Passau; Delegierter zu SPD-Bundes- und Landesparteitage; Kandidat der Passauer SPD für die Bundestagswahlen 2013.
Mitglied des Bundestages seit 2013.
Rechtsanwalt, Passau
Flisek + Galla Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Flisek + Galla Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.