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Industriekauffrau, Betriebswirtin (VWA)
Geboren am 4. Oktober 1968 in Castrop-Rauxel; verheiratet; ein Kind.
Industriekauffrau, Betriebswirtin (VWA) für Grundsatzfragen und Vertragsrecht, Pressesprecherin und zuletzt Regionalmanagerin bei der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21).
1985 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2009 Mitglied des Rates der Stadt Dortmund; 2004 bis 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Dortmund zuständig für die Bereiche Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen; 2010-2014 Vorsitzende des Stadtbezirks Aplerbeck; seit 2012 Mitglied des SPD Unterbezirksvorstandes Dortmund.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den Mittelstand und das Handwerk; seit 2015 stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2015 Leiterin der Projektgruppe #NeueErfolge – Vorsprung durch Innovation der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2015 Mitglied im Vorstand des Netzwerk Berlin der SPD-Bundestagsfraktion
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, Dortmund,
Kommunalmanagerin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin,
Mitglied des Mittelstandsbeirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesverband der Unternehmervereinigungen e.V. (BUV), Berlin,
Mitglied des Beirates
Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.