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Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Geboren am 14. März 1963 in Rüsselsheim; verheiratet, vier Töchter.
1982 Abitur an der Gustav-Heinemann-Schule in Rüsselsheim. Studium Sozialarbeit-Sozialpädagogik an der Staatlichen Fachhochschule Berlin.
Seit 1997 freiberufliche Berufsbetreuerin, vorher tätig im Bereich Erwachsenenbildung, offene Sozialarbeit und im Betreuungsverein des Diakonischen Werkes Wunsiedel, sozialpädagogische Familienhilfe.
Mitglied im Kuratorium Deutsche Altershilfe. Mitglied im Landeskuratorium Bayern des Internationalen Bundes (IB). Beirat im Projekt des IFAF Instituts Berlin "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Selbstbestimmung im Alter" (GLESA).
Mitglied im Bund Naturschutz, Schriftführerin der Ortsgruppe Rehau. Mitglied bei Kind & Kegel e.V., ASV Rehau und bei der Wasserwacht Selb.
Seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, von 1999 bis 2013 Sprecherin im Kreisverband Hof. 2002 bis 2010 Sprecherin der Grünen im Bezirk Oberfranken. 2003 bis 2005 Mitglied im Bayerischen Parteirat der Grünen. 2003 bis 2006 Mitglied im Oberfränkischen Bezirkstag.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2005.
BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Regensburg,
Mitglied des Vorstandes der Ortsgruppe Rehau
IFAF - Institut für angewandte Forschung Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates des Projekts "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Selbstbestimmung im Alter" (GLESA)
Internationaler Bund - Freier Träger der Jugend- Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Frankfurt/Main,
Mitglied des Landeskuratoriums Bayern
Kind & Kegel e.V., Rehau,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.