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© Ronja Schmitt/Tobias Koch
Studentin
Geboren am 03. Mai 1989 in Esslingen am Necker; evangelisch; ledig.
2008 Abitur am Maria-von-Linden-Gymnasium Calw-Stammheim; September 2008 bis August 2009 Freiwilliges Soziales Jahr im Furtbachkrankenhaus Stuttgart; 2009 bis 2013 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Universität Lund; 2013 Abschluss Bachelor of Science (Wirtschaftswissenschaften); Doppelmasterstudium an den Universitäten Hohenheim und Pavia; 2015 Master of Science Economics; 2012 bis 2014 studentische Mitarbeiterin eines Landtagsabgeordneten; Altstipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung.
2009 Eintritt in die Junge Union; seit 2010 Mitglied der CDU; bis 2015 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Calw; 2011 bis 2012 studentisches Mitglied in mehreren Gremien der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; 2012 bis 2014 Landesvorsitzende des Rings-Christlich-Demokratischer Studenten Baden-Württemberg; 2013 bis 2015 Vorstandsmitglied der CDU Nordbaden; seit April 2014 Vorstandsmitglied der Jungen Union Baden-Württemberg; seit Dezember 2014 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Januar 2015 Mitglied in der Deutsch-Italienischen Parlamentariergruppe; seit Februar 2015 Mitglied in der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe; seit Dezember 2015 Mitglied der Deutsch-Nordischen Parlamantariergruppe; Schriftführerin des Bundestages;
Ronja Schmitt, CDU/CSU hat am 27. Dezember 2014 für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ihr Wahlkreisbüro befindet sich in Ulm.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Landtag Baden-Württemberg, Stuttgart,
Studentische Hilfskraft
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.