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Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Jetzt befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318). Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt am Mittwoch, 17. Februar 2016, um 15.15 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Die Reform des Vergaberechts beinhaltet ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und fußt auf drei EU-Richtlinien, die bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Von der Gesetzesnovellierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik.
Geregelt werden soll dies auf dem Weg der Verordnung. Darin sollen die im Gesetz angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und die Möglichkeiten präzisiert werden, die das neue europäische Vergaberecht für die Vergabeverfahren bietet. Besonders gilt dies nach Regierungsangaben für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker für die Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Geregelt werden sollen ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel.
Eine sogenannte „Mantelverordnung“ umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen.
Die Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen soll dadurch berücksichtigt werden, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (zweiter Abschnitt der VOB/A) erhalten bleibt. Die Verfahren im sogenannten Sektorenbereich werden in der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Artikel 2 der Sektorenverordnung) geregelt. Diese Rechtsverordnung umfasst neben den Regeln über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auch die Regeln für die Vergabe von Bauleistungen durch Sektorenauftraggeber „zum Zwecke der Sektorentätigkeit“.
Mit der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen sollen erstmals die Verfahrensregeln zur Vergabe von Konzessionen, Dienstleistungs- und Baukonzessionen, zusammengeführt werden. Die neue Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen soll die Basis für die Sammlung von Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen legen. (vom/04.02.2016)
Zeit: Mittwoch, 17. Februar, 15.15 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.